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   OLG Rostock, 22.02.2008 - 1 Ss 347/07 I 138/07   

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OLG Rostock, 22.02.2008 - 1 Ss 347/07 I 138/07 (https://dejure.org/2008,31928)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22.02.2008 - 1 Ss 347/07 I 138/07 (https://dejure.org/2008,31928)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - 1 Ss 347/07 I 138/07 (https://dejure.org/2008,31928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Objektive Voraussetzungen des Inbrandsetzens eines Gebäudes i.S. der einfachen Brandstiftung bei Brandlegung an einer Holztür in dessen Keller; Voraussetzungen des Tatentschlusses i.R. der versuchten Brandstiftung an einem Gebäude; Begründungsanforderungen an die ...

  • Judicialis

    StPO § 250; ; StPO § 250 Satz 2; ; StPO § 254 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1a Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 1a Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 3; ; StGB § 306; ; StGB § 306 Abs. 1 Nr. 1

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2008 - 1 Ss 347/07
    Ein Kellerraum in einem Wohngebäude kann Tatobjekt des § 306 StGB in der Alternative des Inbrandsetzens sein, wenn das Feuer wesentliche Gebäudeteile erfasst hat oder es sich - z. B. von der Holzlattung einer Tür oder Trennwand aus - auf Gebäudeteile ausbreiten kann, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes als Wohnhaus wesentlich sind (BGH, Urteil vom 12.09.2002 - 4 StR 165/02, BGH, Beschluss vom 10.12.2002 - 4 StR 462/02, NStZ 2003, 266).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2008 - 1 Ss 347/07
    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.06.2007 (veröffentlicht u.a. in NStZ 2007, 598 ff.) steht einer Sachentscheidung des Senates auch insoweit nicht entgegen.
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 326/98

    Tatbestandsmerkmal der großen Zahl von Menschen bei der besonders schweren

    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2008 - 1 Ss 347/07
    Holzwände, die einzelne Kellerteile abtrennen, oder entsprechende Holztüren stellen noch keine wesentlichen Teile eines Gebäudes dar (BGH a. a. O. und BGH, NJW 1999, 299).
  • BGH, 10.12.2002 - 4 StR 462/02

    Schwere Brandstiftung (Inbrandsetzen; Wohngebäude; Kellerraum); tätige Reue (kein

    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2008 - 1 Ss 347/07
    Ein Kellerraum in einem Wohngebäude kann Tatobjekt des § 306 StGB in der Alternative des Inbrandsetzens sein, wenn das Feuer wesentliche Gebäudeteile erfasst hat oder es sich - z. B. von der Holzlattung einer Tür oder Trennwand aus - auf Gebäudeteile ausbreiten kann, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes als Wohnhaus wesentlich sind (BGH, Urteil vom 12.09.2002 - 4 StR 165/02, BGH, Beschluss vom 10.12.2002 - 4 StR 462/02, NStZ 2003, 266).
  • BGH, 21.12.2005 - 4 StR 530/05

    Fehlerhafte Beweiswürdigung zur inneren Tatseite (versuchte schwere

    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2008 - 1 Ss 347/07
    Ob er auch wollte, dass darüber hinaus ein auf die wesentlichen Gebäudeteile übergreifendes Feuer entstand, oder ob er dies jedenfalls im Sinne des bedingten Vorsatzes billigend in Kauf genommen hat, ergibt sich daraus nicht ohne weiteres und wäre deshalb durch weitere tatsächliche Feststellungen zu belegen (vgl. zu den Voraussetzungen des Vorsatzes bei Brandstiftungsdelikten BGH, NStZ-RR 2006, 100 f.).
  • BGH, 01.08.1978 - 5 StR 418/78

    Voraussetzungen der Zurückweiung eines Beweismittels aufgrund völliger

    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2008 - 1 Ss 347/07
    Die Revision unterlässt bereits die insoweit erforderliche Wiedergabe der vermeintlich verlesenen Vernehmungsniederschrift (vgl. BGH, MDR 1978, 988; OLG Düsseldorf, StV 1995, 458).
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